Bedingungen für die Pilotnutzung

Fassung 2026-10-10 · 609bd0fd316b

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Software „PropProof“ im Rahmen eines Pilotbetriebs. Vertragspartner sind die PropProof UG (haftungsbeschränkt), Leopoldstraße 31, 80802 München („PropProof“), und das Unternehmen, für das die Bedingungen in der Anwendung angenommen werden („Kunde“).
  2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher sind ausgeschlossen.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn PropProof ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  4. Der Vertrag kommt zustande, wenn eine vertretungsberechtigte Person des Kunden diese Bedingungen und den Auftragsverarbeitungsvertrag in der Anwendung annimmt.

§ 2 Gegenstand des Pilotbetriebs

  1. PropProof stellt dem Kunden eine webbasierte Anwendung als Software-as-a-Service zur Verfügung. Mit ihr lassen sich Mietverträge und zugehörige Unterlagen aus Datenräumen hochladen, KI-gestützt auswerten und als strukturierte Daten aufbereiten (etwa Mieterliste/Rent Roll, Kennzahlen, Exporte).
  2. Die Anwendung befindet sich in Entwicklung (Pilot- bzw. Beta-Status). PropProof darf Funktionen jederzeit ändern, erweitern, einschränken oder einstellen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Funktionsumfang besteht nicht.
  3. Zweck des Pilotbetriebs ist, die Anwendung unter realen Bedingungen zu erproben und gemeinsam weiterzuentwickeln.
  4. Die Kartenansicht der Anwendung nutzt Google Maps. Für die Nutzung der Kartenfunktionen und -inhalte gelten ergänzend die jeweils aktuellen Zusätzlichen Nutzungsbedingungen für Google Maps/Google Earth (https://maps.google.com/help/terms_maps/) und die Datenschutzerklärung von Google (https://policies.google.com/privacy).

§ 3 Zugang und Pflichten des Kunden

  1. Der Zugang erfolgt über persönliche Nutzerkonten, die PropProof bzw. die Administratoren des Kunden anlegen. Zugangsdaten sind geheim zu halten. Ein Missbrauchsverdacht ist PropProof unverzüglich mitzuteilen.
  2. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der hochgeladenen Inhalte verantwortlich. Insbesondere muss er berechtigt sein, die Dokumente zu nutzen und in der Anwendung verarbeiten zu lassen. Das umfasst auch etwaige Vertraulichkeitsverpflichtungen gegenüber Dritten, etwa aus einem Datenraum-NDA.
  3. Der Kunde lädt keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) hoch, soweit sie für den Zweck nicht erforderlich sind.
  4. Die Anwendung ist kein Archiv. Der Kunde bewahrt die Originale seiner Dokumente selbst auf.

§ 4 Unentgeltlichkeit

Die Nutzung im Pilotbetrieb ist unentgeltlich. Eine spätere kostenpflichtige Nutzung bedarf eines gesonderten Vertrags. Der Pilot geht nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag über.

§ 5 KI-gestützte Ergebnisse

  1. Die Anwendung erzeugt Ergebnisse mithilfe von Verfahren der künstlichen Intelligenz. Solche Ergebnisse können unvollständig oder fehlerhaft sein. Die Anwendung kennzeichnet die Herkunft von Werten, soweit möglich. Das ersetzt keine Prüfung.
  2. Der Kunde prüft Ergebnisse vor jeder Verwendung anhand der Originaldokumente, insbesondere vor Entscheidungen über Ankauf, Finanzierung, Bewertung oder Vermietung.
  3. PropProof erbringt keine Rechts-, Steuer-, Bewertungs- oder Anlageberatung. Die Ergebnisse sind keine rechtliche Prüfung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes.

§ 6 Verfügbarkeit und Unterstützung

  1. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesagt. Wartungsarbeiten, Weiterentwicklung und Störungen können zu Unterbrechungen führen.
  2. Unterstützung erfolgt nach Möglichkeit per E-Mail an info@propproof.de.

§ 7 Rechte an Daten, Ergebnissen und Rückmeldungen

  1. Alle Rechte an den hochgeladenen Dokumenten und den daraus erzeugten Ergebnissen verbleiben beim Kunden. PropProof verarbeitet sie nur, um die Anwendung für den Kunden bereitzustellen.
  2. PropProof nutzt Kundendaten nicht für eigene Zwecke, insbesondere nicht zum Training von KI-Modellen, als Test- oder Referenzdaten oder zur allgemeinen Produktverbesserung. Eine Ausnahme gilt nur nach gesonderter Freigabe des Kunden in Textform, die sich auf bestimmte Datenräume bezieht.
  3. Statistische Nutzungsdaten ohne Inhalt der Dokumente (z. B. Anzahl verarbeiteter Dokumente, Laufzeiten, Fehlerraten) darf PropProof zum Betrieb und zur Verbesserung der Anwendung verwenden.
  4. Rückmeldungen des Kunden zur Anwendung (Fehlerberichte, Verbesserungsvorschläge) darf PropProof unentgeltlich und ohne Einschränkung zur Weiterentwicklung nutzen.
  5. Die Anwendung bleibt Eigentum von PropProof. Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares Recht, sie für eigene Geschäftszwecke zu nutzen.

§ 8 Datenschutz

  1. Soweit PropProof personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag, der zusammen mit diesen Bedingungen geschlossen wird.
  2. Die Verarbeitung der Daten der Nutzer selbst (Nutzerkonten) beschreibt die Datenschutzerklärung.

§ 9 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur für diesen Vertrag. Das gilt insbesondere für hochgeladene Dokumente, Ergebnisse, nicht öffentliche Funktionen der Anwendung und Geschäftsgeheimnisse. Die Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort. Sie gilt nicht für Informationen, die ohne Verstoß gegen diese Pflicht öffentlich bekannt sind oder deren Offenlegung gesetzlich bzw. behördlich verlangt wird.

§ 10 Haftung

  1. Wegen der Unentgeltlichkeit haftet PropProof nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Unberührt bleiben die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel.
  3. Für den Verlust von Daten haftet PropProof nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Aufbewahrung der Originale durch den Kunden (§ 3 Abs. 4) zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
  4. Diese Regeln gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von PropProof.

§ 11 Laufzeit, Kündigung und Vertragsende

  1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, längstens bis zum Ende des Pilotbetriebs, das PropProof mit einer Frist von 14 Tagen in Textform ankündigt.
  2. Beide Parteien können den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen in Textform kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  3. Vor Vertragsende kann der Kunde seine Datenräume über die Exportfunktion sichern. Danach löscht PropProof die Kundendaten nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags und bestätigt die Löschung in Textform.

§ 12 Änderungen dieser Bedingungen

PropProof kann diese Bedingungen und den Auftragsverarbeitungsvertrag ändern. Neue Fassungen werden dem Kunden in der Anwendung vorgelegt und gelten erst, wenn eine vertretungsberechtigte Person des Kunden sie annimmt. Bis dahin ist die Nutzung der Anwendung ausgesetzt. Lehnt der Kunde die neue Fassung ab, kann jede Partei den Vertrag nach § 11 Abs. 2 kündigen.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  3. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform, soweit diese Bedingungen nichts anderes vorsehen.
  4. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.